Lebenspartnerschaft, Eheschließung, Namensänderung

Von gleichgeschlechtlichen Partnern kann eine Lebenspartnerschaft begründet werden, indem diese im Standesamt angemeldet wird.

Öffentlich-rechtliche Namensänderungen für Familiennamen und Vornamen nimmt die Namensänderungsbehörde gemäß dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vor.

 

 
Letzte Überprüfung/Aktualisierung: 23.06.2023

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