Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 Der Auftraggeber bestätigt mit seiner Unterschrift, zur Auftragserteilung berechtigt und bevollmächtigt zu sein und eine Durchschrift des Auftragsexemplares erhalten zu haben. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fa. Die Regionalseiten werden anerkannt. Der Auftraggeber hatte vor Erteilung des Auftrages hinreichend Gelegenheit zur Durchsicht der den Auftrag betreffenden Unterlagen, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1.1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Der Auftraggeber verzichtet auf eine Auftragsbestätigung. Soweit nicht anders angegeben, hält sich die Fa. Die Regionalseiten an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab deren Datum gebunden. Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Leistungen werden gesondert berechnet. Druckfehler, Irrtümer und Änderungen bleiben bei unseren Preislisten und sonstigen Vorgaben vorbehalten. Preislisten dienen nur der Information, individuell vereinbarte Preise haben Vorrang.

2. Leistungstermine werden von uns nach den voraussichtlichen Leistungsmöglichkeiten vereinbart. Die Fa. Die Regionalseiten bemüht sich, die zugesagten Leistungstermine einzuhalten. Die Einhaltung der Leistungs- und sonstigen Fristen setzt die vollständige und rechtzeitige Erfüllung der Vertragspflichten, insbesondere der Zahlungs- und Mitwirkungsverpflichtungen, des Auftraggebers voraus. Andernfalls verlängert sich eine vereinbarte Frist um einen der Verzögerung entsprechenden Zeitraum.

2.1. Die Leistungsfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, insbesondere bei Streik und Aussperrung, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb des Einfluss- und Willensbereiches der Fa. Die Regionalseitenliegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung des Auftrages von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese besonderen Umstände bei unseren Lieferanten und den sonstigen an der Leistung Beteiligten ein-treten. Die vorbezeichneten Umstände sind auch dann von uns nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzuges entstehen. Beginn und Ende derartiger Hindernisse werden wir in wichtigen Fällen dem Auftraggeber baldmöglichst mitteilen. Die Fa. Die Regionalseiten ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Auftraggebers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Gerät die Fa. Die Regionalseiten mit einer Leistung bei Zusage eines schriftlich fixierten verbindlichen Liefertermins mehr als vier Wochen in Verzug, so kann der Auftraggeber nach einer schriftlich zu setzenden angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten. Wurden keine verbindlichen Liefertermine vereinbart, gelten die unter Punkt 4. genannten Bestimmungen.

2.2. Zahlungen haben, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart,  so  zu  erfolgen,  dass  der der Fa. Die Regionalseiten der Rechnungsbetrag spätestens innerhalb von 8 Tagen ab Zugang der Rechnung verlustfrei zur Verfügung steht. Der Gesamtrechnungsbetrag kann durch die Gewährung des Lastschrifteinzugsverfahrens bei Vertragsabschluss entrichtet werden, wofür die die Fa. Die Regionalseiten 2% Skonto vom Netto-Rechnungsbetrag vergütet. Die Fa. Die Regionalseiten behält sich im Einzelfall vor, über die Annahme von Wechseln und Schecks zu entscheiden. Sie erfolgt dann nur zahlungshalber. Gutschriften erfolgen unter dem üblichen Vorbehalt. Spesen und Kosten bei Hereingabe von Wechseln (nach Einwilligung) sowie die Gefahr für rechtzeitige Vorlegung und Protesterhebung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Nur unbestrittene, gleichartige und rechtskräftig festgestellte Forderungen berechtigen den Auftraggeber zur Aufrechnung oder zur Zurückbehaltung gegenüber der der Fa. Regionalseiten.

2.3. Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungen in Verzug, so kann die Fa. Die Regionalseiten Verzugszinsen mindestens in gesetzlicher Höhe verlangen. Sie sind höher anzusetzen, wenn die Fa. Die Regionalseiteneine Belastung mit einem höheren Zinssatz nachweist. Das Recht der Fa. Die Regionalseiten zum Rücktritt oder zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen wegen Nichterfüllung bleibt unberührt .Dem Auftraggeber eingeräumte Sonderkonditionen entfallen mit dem Zahlungsverzug. Vereinbarte Skonti werden nicht gewährt, wenn sich der Auftraggeber mit der Zahlung aus früheren Lieferungen in Verzug befindet. Die Fa. Die Regionalseiten kann für jede schriftliche Mahnung während eines Verzuges einen Pauschalbetrag in Höhe von mindestens € 7,00 geltend machen. Bei Zahlungsverzug und begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Auftraggebers ist die Fa. Die Regionalseiten – unbeschadet der sonstigen Rechte – befugt, Sicherheiten oder Vorauszahlungen für künftige Leistungen zu verlangen und sämtliche Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu stellen

3. Schadensersatzansprüche gegen die Fa. Die Regionalseiten sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei Ansprüchen wegen einer Verletzung  des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung der Fa. Die Regionalseiten oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt ferner nicht bei sonstigen Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Fa. Die Regionalseiten oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Ansprüche gegen die Fa. Die Regionalseiten verjähren in den gesetzlich vorgesehenen Fristen, spätestens jedoch nach einem Jahr, beginnend mit dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen eines Mangels in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB und des § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB. Die Abtretung von Forderungen gegen die Fa. Die Regionalseiten an Dritte ist ausgeschlossen, sofern wir der Abtretung nicht ausdrücklich zustimmen.

4. Für die Prüfung aller Vervielfältigungs-, Gebrauchsmuster-, Urheber-, Geschmacksmuster- und sonstigen Rechte in Bezug auf die Anzeigen ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftraggeber ist ferner dafür verantwortlich, dass insofern keine Rechte Dritter entgegenstehen.

5. Die Veröffentlichung erfolgt nach dem Entwurf der Fa. Die Regionalseiten, sofern der Auftraggeber nicht spätestens zwei Wochen nach Vertragsabschluss eigene reprofähige Druckunterlagen vorlegt. Korrekturabzüge werden auf Wunsch nach schriftlicher Vereinbarung übersandt. Wird kein reprofähiger Anzeigentext/-vorlage an die Fa die Regionalseiten übermittel, so wird die Anzeige durch die Fa. Die Regionalseiten erstellt. Für die Erstellung berechnet die Fa. Die Regionalseiten einmalig 98,00 €. Dieser Betrag wird zusammen mit dem Anzeigenpreis in Rechnung gestellt.

8. Konkurrenzausschluss, Platzierungszusagen und Vertragsabänderungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Vereinbarung.

9. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Auftraggeber Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, das jenige Gericht zuständig, welches für den Geschäftssitz der Fa. Die Regionalseiten örtlich und sachlich zuständig ist. Der Fa. Die Regionalseiten bleibt es unbenommen, Ansprüche am Geschäftssitz des Auftraggebers gerichtlich geltend zu machen.

10. Anzeigen im Internet wird in einer vom Kunden zu bestimmenden Kategorie / Branche geschaltet.

11. Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sie haben nicht die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen sind so umzudeuten, dass der mit ihnen beabsichtigte Zweck erreicht wird. Ist eine Umdeutung nicht möglich, sind die Vertragsschließenden verpflichtet, eine Vereinbarung zu treffen, die dem vereinbarten wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommen.