Schnittarbeiten an Hecken und Gehölzen in der Nist- und Brutzeit

Es ist verboten, vom 1.5. bis 30.9. Hecken abzuschneiden. Für diesen Zeitraumes ist eine Ausnahmegenehmigung notwendig.Untere Naturschutzbehörde

 
Letzte Überprüfung/Aktualisierung: 23.06.2023

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